Wissenschaftliches Arbeiten an der Universität Graz basiert auf wissenschaftlicher Integrität, der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Eigenverantwortung. Studierende und Wissenschaftler:innen tragen in allen Phasen ihrer wissenschaftlichen Arbeit die Verantwortung dafür, nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis zu handeln. Dazu gehören insbesondere selbstständiges Arbeiten, sorgfältiges Zitieren, die Vermeidung von Plagiaten sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Quellen, Daten, Hilfsmittel (zB KI) und anderen Materialien.
Das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) und das Universitätsgesetz (UG) bilden die rechtliche Grundlage für gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliche Integrität. Das HS-QSG definiert zentrale Begriffe wie wissenschaftliche Integrität, gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten. Das Universitätsgesetz enthält ergänzende Bestimmungen für Universitäten und regelt einzelne rechtliche Folgen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Auf Basis dieser Gesetze erlässt die Universität Graz eigene Regelungen in Form von Satzungen, die für alle Universitätsangehörigen (Mitarbeitende, Forschende, Studierende) verbindlich gelten und einzuhalten sind.
Die Gesetze können hier abgerufen werden:
Für Studierende ist insbesondere der Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ relevant. Dieser verpflichtet zur Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und verweist auf die Regelungen des HS-QSG, die Bestimmungen des Urheberrechts, den Satzungsteil zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI). Darüber hinaus werden Lehrende verpflichtet, die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität in Lehre und Betreuung zu vermitteln. Auch Folgen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Studierenden sind in der Satzung geregelt.
Der Satzungsteil „Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ richtet sich an alle Angehörigen der Universität und regelt Verantwortlichkeiten sowie das Verfahren bei Verdachtsfällen bei Mitarbeiter*innen der Universität.
Die Universität Graz ist Mitglied der (ÖAWI) und orientiert sich an deren Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis. Diese Richtlinien beschreiben, wie Forschung und wissenschaftliches Arbeiten fair, transparent und nachvollziehbar durchgeführt werden sollen, und definieren auch wissenschaftliches Fehlverhalten.
Neben den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind beim wissenschaftlichen Arbeiten auch die Vorgaben des Urheberrechts zu beachten. Texte, Bilder, Tabellen, Software, Musik, Filme und andere Werke sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nur unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben verwendet werden.
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss zudem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) einhalten. Ein verantwortungsvoller und rechtskonformer Umgang mit Daten und geistigem Eigentum ist ein wesentlicher Bestandteil wissenschaftlicher Integrität.
Die Gesetze können hier abgerufen werden:
Urheberrechtsgesetz:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe
DSGVO:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu
DSG: